Top-Partner-Vereinbarung
Artikel 1: Zweck der Vereinbarung
Diese Vereinbarung zielt darauf ab, die Kooperationsbedingungen, Rechte, Pflichten und Anreizmechanismen zwischen der XXKK-Plattform (im Folgenden "die Plattform" genannt) und dem "Top-Partner" (im Folgenden "der Partner" genannt) zu klären.
Artikel 2: Partnerberechtigung
Muss 18 Jahre oder älter sein und die volle Geschäftsfähigkeit besitzen;
Besitzt Einfluss in sozialen Medien, Gemeinschaftsressourcen, Marketingteams oder professionelles Finanzwissen;
Stimmt allen von der Plattform festgelegten Spezifikationen für das Werben zu und hält sich daran.
Artikel 3: Kooperationsinhalt und Verpflichtungen
Partner laden neue Benutzer ein, sich über exklusive Registrierungslinks oder Einladungscodes auf der XXKK-Plattform zu registrieren.
Partner dürfen sich nicht an falschen Registrierungen, Auftragsbetrug oder anderen Verstößen beteiligen; die Berechtigung wird bei Entdeckung widerrufen.
Partner müssen regelmäßig mit der Plattform bei der Umsetzung von Werbestrategien wie Benutzerbindung und -konversion zusammenarbeiten.
Artikel 4: Kommission und Belohnungsmechanismus
Partner können eine Provision von bis zu 80% der Transaktionsgebühren erhalten.
Partner können mehrstufige Unteragenten einrichten und das Provisionsverhältnis für jede Ebene anpassen.
Die Plattform wird Anreizaufgaben und exklusive Aktivitäten starten; teilnehmende Partner können zusätzliche Belohnungen erhalten.
Artikel 5: Rechte und Unterstützung der Plattform
Die Plattform behält sich das Recht vor, die Partnerberechtigung zu überprüfen und das Recht auf endgültige Auslegung.
Die Plattform stellt Managementsysteme, Marketingmaterialien und Schulungen für Partner zur Verfügung.
Die Plattform bietet 24/7 Kundenservice und Unterstützung durch einen dedizierten Business-Development-Manager.
Artikel 6: Compliance und Kündigung
Partner dürfen sich nicht an illegalen Handlungen oder Verhaltensweisen beteiligen, die den Ruf der Plattform schädigen.
Die Plattform behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit zu beenden und unbezahlte Provisionen bei Entdeckung von Verstößen zu stornieren.
Jede Partei kann die Zusammenarbeit kündigen, indem sie der anderen Partei eine 7-tägige Vorankündigung gibt.
Artikel 7: Ergänzende Bestimmungen
Diese Vereinbarung gilt als von beiden Parteien einvernehmlich und wirksam, sobald sie online angekreuzt wird;
Die Plattform kann den Vertrag ändern; Änderungen werden angekündigt und vom Partner bestätigt.
Geregelt durch internationale rechtliche Prinzipien; Streitigkeiten werden zunächst durch Verhandlungen gelöst.